Widerruf eines Maklervertrags
Anwendungsbereich und Frist
Diese Information gilt für Verbraucher, soweit bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Maklerdienstleistungsvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Sie können binnen 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen unaufgeforderter Hausbesuche oder organisierter Ausflüge beträgt die Frist 30 Kalendertage. Dies ist kein Widerrufsrecht für einen notariellen Immobilienkaufvertrag.
Widerruf erklären
Senden Sie David Amling / Benahoare Inmobiliaria, Calle Díaz Pimienta 20, 38770 Tazacorte, Spanien, E-Mail info@tazacorte-immobilien.de, eine eindeutige Erklärung, etwa per E-Mail oder Post. Telefon: +34 644 540 412. Das untenstehende Muster ist freiwillig. Es genügt, die Erklärung vor Ablauf der Frist abzusenden.
Folgen des Widerrufs
Erhaltene Zahlungen erstatten wir unverzüglich, spätestens binnen 14 Kalendertagen ab Eingang Ihres Widerrufs, grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel und ohne zusätzliche Entgelte. Wenn Sie nach ordnungsgemäßer Information ausdrücklich einen Leistungsbeginn während der Widerrufsfrist verlangt haben, kann im gesetzlich zulässigen Umfang ein angemessener anteiliger Betrag für bereits erbrachte Dienstleistungen geschuldet sein.
Vollständige Leistung
Bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt das Widerrufsrecht erst bei vollständiger Leistungserbringung, wenn die Leistung mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung begonnen hat und Sie zuvor bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren. Erforderliche Erklärungen werden gesondert eingeholt und nicht durch den bloßen Websitebesuch ersetzt.
Freiwilliges Widerrufsmuster
An David Amling / Benahoare Inmobiliaria, Calle Díaz Pimienta 20, 38770 Tazacorte, Spanien; info@tazacorte-immobilien.de. Hiermit widerrufe ich meinen Vertrag über folgende Maklerdienstleistung: […]. Vertrag geschlossen am: […]. Name und Anschrift: […]. Datum: […]. Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier.
Stand: 19. Oktober 2026